ICH MIT HUND - Lernen am Erfolg

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Veranstalter

Veranstalter ist die Hundeschule „Ich mit Hund“, Inhaberin Pia Nordbeck, Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin mit dem Zertifikat des BHV e.V./ IHK Potsdam. Postadresse: An der Haferkoppel 41, 18182 Bentwisch, OT Groß Kussewitz.

§ 2 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Kursteilnehmers gemäß BGB § 833 Haftung des Tierhalters. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.

§ 3 Benutzung des Trainingsplatzes/Trainingsgeräte

Alle Hunde dürfen nur angeleint den Weg zum Trainingsgelände zurücklegen. Auch auf dem Trainingsgelände besteht Leinenpflicht sofern die Trainerin keine anderen Weisungen gegeben hat.
Die Benutzung des Trainingsplatzes und der Geräte ist nur den zu den Kursen angemeldeten Personen/Hunden, im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht der Trainerin gestattet. Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kindern haben dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für ihre Kinder.

Läufige Hündinnen dürfen aus Rücksichtnahme auf alle Beteiligten für die Dauer der Läufigkeit (ca. 3 Wochen) nicht auf das Trainingsgelände und pausieren solange. In diesem Fall verfallen die gebuchten Kursstunden nicht, sondern können im Anschluss an die Läufigkeit nachgeholt werden.

§ 4 Hundehaftpflichtversicherung

Voraussetzung für eine Teilnahme an den Stunden und Kursen ist eine gültige Haftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund. Diese ist bei Trainingsbeginn durch eine Kopie nachzuweisen.

§ 5 Impfschutz/Ansteckende Krankheiten

Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. (Bei Durchfallerkrankungen oder/und Erbrechen vor allem bei Welpen ist die Trainerin vor Kursbeginn zu informieren.) Bei Infektionen durch einen nicht vollständig geimpften Hund haftet der Eigentümer des jeweiligen Hundes für ggf. anfallenden Kosten und Schäden anderer Teilnehmer. Der Impfausweis des teilnehmenden Hundes ist zu Kursbeginn vorzulegen.

§ 6 Kurse/Gebühren

Der Kursteilnehmer zahlt die Gebühr für den jeweilig gebuchten Kurs vor Kursbeginn in Bar, mit Ec-Karte oder per Rechnungsüberweisung. Die Stunden müssen innerhalb von 5 Monaten nach Vertragsabschluß verbraucht werden. Stunden, die nicht innerhalb von 5 Monaten in Anspruch genommen werden, verfallen.
Bei festen Kursen ist eine Teilnahme über den gesamten Zeitraum aus verbindlich. Eine Erstattung von Kursstunden ist nicht möglich (außer in tragischen Einzelfällen wie z.B. einer schweren Krankheit des Hundes, die die weitere Teilnahme unmöglich macht).

Offene Beträge aus den Welpengruppen können auf weitere Leistungen angerechnet werden. Eine Erstattung findet nicht statt.

§ 7 Absage von Einzelstunden/Kursen durch den Kursteilnehmer

Eine Absage von Einzelstunden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei.
Bei Absage von Einzelstunden durch den Kursteilnehmer weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Stundensatzes fällig, bei weniger als 5 Stunden vor dem Termin wird der Stundensatz zu 100% fällig.
Bei Absage eines Kurses mit abgeschlossener Stundenzahl weniger als 7 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig.

§ 8 Absage von Kursen durch die Hundeschule

Die Hundeschule behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl zu verschieben bzw. aus dem Programm zu nehmen.

§ 9 Wetterklausel

Bei widrigen Witterungsbedingungen, z.B. Starkregen, Sturm, Glatteis o.ä. behält sich die Trainerin ebenfalls vor, Kursstunden oder Einzelstunden aus Gründen der Sicherheit für alle Teilnehmer zu verschieben.

§ 10 Datenerhebung/Datenschutz

Die im jeweiligen Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Daten zum Hund, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Nach Ablauf des Vertrages werden Daten, deren Archivierung nicht gesetzlichen Bestimmungen unterliegt (z.B. für Finanzamt), gelöscht.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung kann freiwillig und separat erteilt werden.

Stand 01.2024